Die Modernisierung Ihrer Heizungsanlage oder der Umstieg auf erneuerbare Energien wird vom Staat durch attraktive Förderprogramme unterstützt. Diese Förderungen sollen dazu beitragen, die Energieeffizienz in Gebäuden zu steigern, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und langfristig Ihre Heizkosten zu senken. Nutzen Sie diese Chancen und machen Sie Ihre Heizung zukunftssicher!
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich Förderrichtlinien und Zuständigkeiten ändern können. Die hier bereitgestellten Informationen (Stand: April 2025) dienen als erste Orientierung und ersetzen keine detaillierte und aktuelle Beratung. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passenden Förderprogramme für Ihr Projekt zu finden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Hauptsäule der staatlichen Heizungsförderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die in verschiedenen Teilprogrammen umgesetzt wird. Für Heizungsanlagen sind primär folgende Bereiche relevant:
- BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Dieses Programm fördert einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, darunter auch den Austausch oder die Optimierung von Heizungsanlagen.
- BEG Wohngebäude (BEG WG): Dieses Programm richtet sich an umfassende Sanierungen von Wohngebäuden, kann aber auch Heizungsmaßnahmen im Rahmen einer solchen Sanierung umfassen.
Zuständigkeiten:
Bitte beachten Sie, dass sich die Zuständigkeiten für die Antragsstellung im Rahmen der BEG in der Vergangenheit geändert haben. Aktuell (Stand April 2025) sind für Heizungsförderungen primär die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
- KfW: Die KfW bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen an, insbesondere wenn diese einen bestimmten Anteil erneuerbarer Energien nutzen.
- BAFA: Das BAFA fördert bestimmte Einzelmaßnahmen im Bereich der Heizungsoptimierung und den Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie, Biomasseheizungen).
Förderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Das BAFA bietet aktuell (Stand April 2025) Förderungen für folgende Heizungsmaßnahmen an (Auszug):
- Heizungsoptimierung: Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Heizungsanlagen (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen).
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseanlagen (z.B. Pelletheizungen) unter bestimmten Voraussetzungen
- Bestimmte Wärmepumpen (in Kombination mit anderen Maßnahmen oder im Rahmen von Heizungsoptimierungen)
Wichtige Aspekte der BAFA-Förderung:
- Antragstellung: Die Anträge müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme online über das BAFA-Portal gestellt werden.
- Einbindung von Fachunternehmen: Für viele Fördermaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) oder eines Fachunternehmens erforderlich.
- Technische Mindestanforderungen: Die geförderten Anlagen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
- Kombination mit anderen Förderungen: Die BAFA-Förderung ist in der Regel nicht mit anderen Förderungen aus öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
Antragstellung beim BAFA: Die wichtigsten Schritte
- Beratung und Angebot einholen: Lassen Sie sich von uns oder einem anderen Fachunternehmen beraten und holen Sie Angebote für die geplante Maßnahme ein.
- Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden (ggf.): Für bestimmte Maßnahmen (insbesondere umfassendere Sanierungen) ist die Einbindung eines EEE erforderlich. Dieser unterstützt Sie bei der Planung und Antragstellung.
- Antrag online stellen: Registrieren Sie sich und stellen Sie den Antrag online über das BAFA-Portal. Halten Sie alle relevanten Informationen und Unterlagen bereit (z.B. Angebot des Fachunternehmens, ggf. technische Projektbeschreibung des EEE).
- Zuwendungsbescheid abwarten: Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid vom BAFA.
- Maßnahme umsetzen: Beginnen Sie mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (in bestimmten Fällen ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko möglich, sollte aber vorher mit dem BAFA geklärt werden).
- Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis online über das BAFA-Portal ein und legen die entsprechenden Nachweise (z.B. Rechnungen) vor.
- Auszahlung: Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags.
Hinweis: Die genauen Antragsmodalitäten und die erforderlichen Unterlagen können je nach Förderprogramm variieren. Informieren Sie sich daher immer aktuell auf der Website des BAFA (www.bafa.de) oder lassen Sie sich von uns beraten.
Förderung durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Die KfW bietet im Rahmen der BEG zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für den Einbau von neuen Heizungen an, die einen bestimmten Anteil erneuerbarer Energien nutzen. Dies betrifft insbesondere:
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen
- Solarthermische Anlagen
- Hybridheizungen
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Die genauen Förderkonditionen und Antragswege erfragen Sie bitte direkt bei der KfW oder Ihrer Hausbank.
Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zu einer geförderten Heizungsanlage! Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.